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Mediation hilft bei Konflikten I Vom Problem zur Konfliktlösung
Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach (§95 Abs. 1a AußStrG.)
Familien- und Erziehungsberatung nach (§107 Abs. 3 Z 1 AußStrG.)
Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige, "allparteiliche" Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten.
"Win-Win" für alle:
Am Arbeitsplatz und im Betrieb.
In Partnerschaft, Ehe und Familie.
Miteinander reden, Konflikte klären, Lösungen finden.
http://www.systementfaltung.at/psychosoziale-beratung--begleitung/mediation/index.php
Zu unserem Beratungsangebot zählt die "Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung"(§ 95 Abs. 1a AußStrG) sowie die Eltern-, Familien- und Erziehungsberatung (§ 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG).
Wir sind vom Bundesministerium für Familien und Jugend dazu ermächtigt, diese verpflichtenden Beratungen anzubieten. Sie erhalten nach der Beratung eine Bestätigung über die Teilnahme zur Vorlage bei Ihrem zuständigen Bezirksgericht.
Die "Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung"(nach § 95 Abs. 1a AußStrG)
Der Gesetzgeber möchte dazu beitragen, dass Kinder die Scheidung ihrer Eltern möglichst gut bewältigen. Er verpflichtet daher beide Elternteile vor der einvernehmlichen Scheidung zu einer einmaligen Beratung in Form eines Einzelgesprächs, eines Gesprächs mit beiden Elternteilen oder in der Gruppe. In diesem Gespräch erfahren Sie Hilfreiches und Wissenswertes rund um die typischen Gefühle, Ängste, Sorgen und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen. Das Gespräch soll Ihnen auch dabei helfen, Ihr Kind in dieser Phase bestmöglich zu unterstützen.
Bitte beachten Sie:
Wir bieten auch kurzfristig Termine an, die sich an Ihrem Scheidungstermin am Familiengericht orientieren.
Die Eltern-, Familien- und Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG
Wir sind zudem zwei vom Bundesministerium für Familien und Jugend anerkannte Berater*innen für die Durchführung einer gerichtlich angeordneten Eltern-, Familien- und Erziehungsberatung (nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG). Diese wird vom Gericht angeordnet, wenn Eltern keine Regelungen, die im besten Interesse des Kindes sind, treffen oder einhalten können.
Wir möchte Sie dabei unterstützen, die Bedürfnisse Ihres Kindes wahrzunehmen, sie zu deuten und feinfühlig sowie hilfreich darauf zu reagieren. Dabei geht es auch um die Bearbeitung von Konflikten mit Ihrem Ehemailigen Partner oder Ihrer Ehemaligen-Partnerin, um Erziehungsfragen und das bessere Bewältigen von Konflikten.
Das Honorar für Mediation richtet sich je nach Dauer und Aufwand!
Weiter ob die Mediation mit einem oder zwei Mediator*innen durchgeführt wird.
Mediation mit zwei Mediatoren € 190.- pro Stunde.
Wirtschaftsmediation nach Absprache!
Das Honorar für §95 und §107:
Termine finden nach telefonischer Vereinbarung statt! Sie können uns telefonisch, per SMS oder Email erreichen.
Wir melden uns verlässlich bei Ihnen, sobald es uns möglich ist.
DLB Viktoria Klug & Dipl. Ing. Martin Richter freuen sich über Ihren Anfrage!
Da wir auch eine Ehe- und Familienberatungsstelle sind, können wir für sozial schwächere Klient*innen fallweise günstigere Tarife (Sozialtarife) anbieten. Bekanntgabe ist bitte bereits vorab bei der Terminvereinbarung erforderlich (Klärung, ob Platz verfügbar; evtl. Wartezeiten).
M: +43 (0) 660 878 0 878
M: +43 (0) 0664 421 75 77
E: mediation@systementfaltung.at
Ihre Ansprechpersonen:
DLB Viktoria Klug & DI Martin Richter
1A-Institut - Systementfaltung mit Herz
1130 Wien, Gallgasse 4